| So, 30.11.2008 |
Versachlichung der Diskussion um das Spital
Die Interpellation der Fraktion der SVP soll einer gewissen Versachlichung dienen.
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Interpellation der SVP |
Die Interpellation der Fraktion der SVP soll einer gewissen Versachlichung dienen. Deshalb wird auch um schriftliche Beantwortung gebeten:
1. Was ist definitionsgemäss eine „öffentlich-rechtliche Anstalt“? Worin unterscheidet sie sich in der Führung von einer Aktiengesellschaft? Ist es richtig, dass eine öffentlich-rechtliche Anstalt unabhängig und mit wenig Kontrolle versehen durch den Träger und Initiator (Staat) sein kann? Kann auch in einer öffenlich-rechtlichen Anstalt die Geschäftsleitung ohne Rückfrage beim Organ des Trägers (Bundesrat, Regierungsrat, Stadtrat) ausgewechselt werden? Erläutern sie diese Fragen bitte konkret an den Beispielen (allenfalls alt- und neurechtlich) wie Schweizerische Post, SBB, SUVA, Nationalbank, Elekrizitätswerke Zürich, verschiedene Verkehrsbetriebe wie Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) Universitätsspital Zürich, Universitätsspital Basel, Luzerner Kantonsspital etc..
2. Ist es richtig, dass bereits seit Jahrzehnten öffentliche Dienstleistungen im Gesundheitswesen durch private erbracht werden wie Inselspital, Kinderspital Zürich, Schulthess Klinik, Klinik Adelheid, diverse Alters- und Pflegeheime, WWZ, Zuger Kantonalbank etc.? Hat dies bis anhin zu Probleme geführt? Bitte erläutern Sie.
3. Sollte das Zuger Kantonsspital in eine öffentlich- rechtliche Anstalt gewandelt werden, was wäre organisatorisch die zwingende Konsequenz? Ist es richtig, dass auch dann nicht zwingend der Regierungsrat mehr Einfluss auf die Geschäftsleitung hätte, sondern dass dies von der gesetzlichen Ausgestaltung abhängen würde? Könnte der Regierungsrat diesen Einfluss in die Geschäftsleitung nicht auch bereits in der Aktiengesellschaft durch Mandatsverträge mit den Verwaltungsräten wahrnehmen? Warum macht er dies nicht?
4. Was wären die Konsequenzen für das Personal des Zuger Kantonsspitals, wenn dieses in eine öffentlich-rechtliche Anstalt gewandelt würde? Bitte quantifizieren Sie die Konsequenzen. Hätte dies Auswirkung auf die Fallkosten der stationären Patientinnen und Patienten? Was wären die Auswirkungen auf die Krankenversicherungsprämien und die Subventionskosten?
5. Hängt heute die Wettbewerbsfähigkeit des Zuger Kantonsspitals mit der Höhe der Fallkosten je stationärem Patienten zusammen? Wie wird sich dies in naher Zukunft aufgrund der neuen Spitalfinanzierung ab 2012 verändern?
6. Sind in den letzten Jahren diese Fallkosten gestiegen oder gesunken? Wie schätzt der Regierungsrat die Situation ein, werden diese künftig steigen oder werden sie sinken? Was ist das Ziel der strategischen Führung des Zuger Kantonsspitals? Setzt der Regierungsrat als Subventionsbehörde und grösster Leistungseinkäufer beim Zuger Kantonsspital diesbezüglich auch Ziele? Hat er Vertrauen darin, dass sie erreicht werden? Was sind die Konsequenzen, wenn die Ziele nicht erreicht werden?
Bitte erläutern Sie.
7. Es wurde kolportiert, dass das Zuger Kantonsspital zu klein gebaut sei. Der Regierungsrat diese Aussage Korrigiert. Hiezu trotzdem einige Fragen: Ist es richtig, dass der medizinische Fortschritt dazu führt, das die Spitalaufenthaltsdauer sinkt oder Operationen vermehrt ambulant durchgeführt werden können? Beispiele? Wie wirkt sich dies auf die Strategie des Zuger Kantonsspitals und dessen Grössenanforderung aus?
8. Wie hoch sind heute die Löhne der Chefärzte und Leitenden Ärzte im Zuger Kantonsspital’ Wäre der Regierungsrat bereit, diese Löhne auch in der Verantwortung als Geschäftsführung einer öffentlich-rechtliche Anstalt weiterhin zu bezahlen? Wäre der Regierungsrat bereit, das Besoldungsreglement so anzupassen, dass anderen Kaderpersonen im Kanton auch entsprechende Löhne bezahlt werde können? Konsequenzen für den Kanton?
9. Wie hoch ist der Lohn eine CEO eines Spitals in der Grösse des Zuger Kantonsspitals einzuschätzen? Hat er allenfalls erfahrungsgemäss Anspruch auf Bonuszahlungen? In welchem Verhältnis steht konkret der Lohn des CEO des Zuger Kantonsspitals zum Lohn eines Regierungsrates? Bitte erläutern Sie.
10. Die Zuger Politik hat sich intensiv mit dem rechtlichen Umfeld um das Zuger Kantonsspital auseinandergesetzt. Hatte dies Auswirkungen auf die Leistungen des Spitals, dessen Fallzahlen oder die Patientensicherheit? Erläutern sie bitte.
Für die SVP Fraktion
Moritz Schmid
Walchwil, den 27. November 2008
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