| Mo, 25.07.2011 |
Saubere Zuger Luft, auch am 1. August
Mit den traditionellen Höhenfeuern feiert die Schweiz am 1. August Geburtstag. Feiern Sie mit, am besten wie die alten Eidgenossen, die ihre 1. Augustfeuer mit herumliegendem Totholz entfacht haben.
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Kanton Zug |
Ganz anders sieht es aus, wenn Altholz aus Gebäudeabbrüchen und Renovationen oder Siedlungsabfall verwendet wird. Ein einziges Höhenfeuer kann so bis tausendfach höhere Schadstoffmengen freisetzen als eine Kehrichtverbrennungsanlage und das mitten in einer feiernden Menschenmenge. Das offene Verbrennen von Altholz aus Gebäudeabbrüchen und Renovationen sowie von Siedlungsabfall ist deshalb verboten.
Massvoller Einsatz von Feuerwerk
Genauso wie die Höhenfeuer gehören auch Raketen und anderes Feuerwerk zum Ersten August. Da die bunten Licht- und Knalleffekte aber auch Feinstaub und weitere Schadstoffe produzieren, empfiehlt sich ein massvoller Einsatz. Davon profitiert nicht nur unsere Luft, sondern auch die Tierwelt. Das Amt für Umweltschutz wünscht der Zuger Bevölkerung ein ungetrübtes Festvergnügen.
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