Stadt Zug - Donnerstag, 09.02.2012


Do, 29.07.2010

Ortsplanung Stadt Zug: Büro GGR verzichtet auf Weiterzug

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat am 22. Juni 2010 die neue Ortsplanung der Stadt Zug genehmigt. Gleichzeitig hat er acht gegen den Zonenplan und die Bauordnung erhobene Beschwerden teilweise gutgeheissen.

Stadt Zug
(Foto: zvg)

Das Büro des Grossen Gemeinderates, welches den Grossen Gemeinderat in Beschwerdesachen vertritt, hat nach vertiefter Analyse beschlossen, die Entscheide des Regierungsrates zu akzeptieren und auf einen Weiterzug an das Verwaltungsgericht zu verzichten.

Strittig waren insbesondere die vom Regierungsrat korrigierten Zonierungen der Areale Stierenmarkt, Oesch und SBB Ost, der Oeschwiese, des Rötelbergs und der Erweiterung des Friedhofs. In allen diesen Fällen hat der Regierungsrat die Zuweisung in eine Zone des öffentlichen Interesses bzw. in eine Bauzone mit speziellen Vorschriften aufgehoben und die Stadt Zug beauftragt, die Planung nochmals zu überdenken und innert zwei Jahren - im Falle des Areals östlich des Bahnhofs Zug innert fünf Jahren - neue Beschlüsse zu fassen.

Das Büro GGR bzw. der Stadtrat sind bereit, im Sinne der Entscheide des Regierungsrates zusätzliche Abklärungen zu treffen und das öffentliche Interesse an der Zuweisung dieser Flächen in eine Zone des öffentlichen Interesses bzw. in eine Bauzone mit speziellen Vorschriften vertieft und ausführlich zu begründen. Es werden weitere Analysen und Prognosen zu erstellen, aber auch zusätzliche Prüfungen der Zweckmässigkeit und der Angemessenheit sowie Standortevaluationen und Interessenabwägungen vorzunehmen sein. Diese Vorgaben des Regierungsrats können innerhalb von zwei Jahren erfüllt werden. Zusätzlich soll über diese Gebiete eine Planungszone gelegt werden.
(zio.ch / Arthur Cantieni)


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