| Di, 26.10.2010 |
Optimierter Masterplan für das alte Kantonsspital-Areal
Die Baudirektion des Kantons Zug hat den Masterplan für das ehemalige Areal des Kantonsspitals in Zug städtebaulich überarbeiten lassen.
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Kanton Zug |
Wunsch nach öffentlichem Mehrwert
"Unsere Absicht war ursprünglich, den rechtlich unverbindlichen Masterplan von der Stadt Zug in einen bindenden Bebauungsplan umsetzen zu lassen", so Baudirektor Heinz Tännler heute an einer Orientierungsveranstaltung. "Das Echo auf unsere Präsentation im vergangenen Februar hat jedoch gezeigt, dass Optimierungen am Masterplan nötig sind, bevor die Bebauungsplanung beginnen kann. Gewünscht wurden vor allem städtebauliche Retouchen und ein grösserer Mehrwert für das Quartier Zug Süd." Die Baudirektion sei deshalb von ihrem Fahrplan abgewichen und habe dem Zuger Architekten Albi Nussbaumer den Auftrag erteilt, den Masterplan städtebaulich nochmals zu prüfen und zu optimieren. "Dieser Zwischenschritt hat sich gelohnt", so Tännler, "denn der öffentliche Nutzen konnte deutlich gesteigert werden".
Erschliessung mit Seesicht
Die Änderungen auf dem neuen Masterplan sind augenfällig. Während die ursprüngliche Version eine zentrale Erschliessungsachse zwischen den Baufeldern vorsah (Beilage 1), sind die öffentlichen Plätze nun an die Westseite des Perimeters gerückt (Beilage 2). Dank dieser Modifikation konnte eine grosszügige Seeterrasse ausgebildet werden, die den Blick über die Artherstrasse hinaus auf den Zugersee und die Berge frei geben wird. "Die Vorzüge des ursprünglichen Masterplanes werden dadurch nicht tangiert", so Kantonsplaner René Hutter. "Das heisst, der Nutzungsmix und dessen Flexibilität bleiben erhalten, ebenso die Durchgängigkeit in Nordsüd-und Westost-Richtung und nicht zuletzt auch die historisch wertvollen Zeitzeugen."
Kunsthaus Zug könnte integriert werden
Für Baudirektor Heinz Tännler ist die Überarbeitung des Masterplanes in jedem Fall ein Gewinn. Dies auch deshalb, weil das Kantonsspitalareal mittlerweile als möglicher Standort für den Neubau des Kunsthauses Zug auserkoren wurde. "Als sich diese Option abzuzeichnen begann, prüften wir den Masterplan auf die Realisierbarkeit des Vorhabens. Und wir konnten erfreut feststellen: Die Einbindung eines Kunsthauses in den geplanten Nutzungsmix ist möglich." Da der definitive Entscheid über den Kunsthaus Standort noch aussteht und das anschliessende Richtplanverfahren bis im Sommer 2011 dauern dürfte, will der Baudirektor auch mit dem Start zur Bebauungsplanung für das Kantonsspital-Areal noch zuwarten. "Wir wollen die Zeit jedoch nicht einfach verstreichen lassen", so Heinz Tännler.
Nutzungen definieren
Kantonsplaner René Hutter konkretisiert: "Wir werden in der Zwischenzeit die weiteren Nutzungen genauer definieren. Was die öffentlichen Einrichtungen betrifft, stehen etwa zur Debatte: Kinos, ein Mehrzwecksaal, eine Halle, Treffpunkte für Vereine, eine Kinderkrippe und wie erwähnt das Kunsthaus Zug. Anschliessend wollen wir einen Studienauftrag erteilen, der uns weitere Aufschlüsse geben soll, wie der mittlere Teil des Areals zwischen dem Personalhochhaus und dem Südflügel des ehemaligen Kantonsspitals bestmöglich zu konzipieren ist. Insofern entspricht die Anordnung der Baukörper, wie sie im neuen Masterplan (Beilage 2) und in der Visualisierung (Beilage 3) wiedergegeben ist, nur einer von vielen Bebauungsmöglichkeiten."
Im Einvernehmen mit der Stadt Zug
Das geschilderte Vorgehen ist ganz im Sinne der Stadt Zug, wie Bauchefin Andrea Sidler Weiss bekräftigt: "Für uns ist es wichtig, dass wir die Bebauungsplanung auf einer soliden Grundlage des Kantons aufbauen können. Wenn der Wettbewerb wie geplant bis Ende 2011 abgeschlossen sein wird, dürfte der Bebauungsplan Ende 2012 vorliegen."
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