| Mo, 12.06.2006 |
Nach Familiendrama erliegt auch Täter den Verletzungen
Der Mann aus Bosnien-Herzegowina hatte am Samstagmittag in Bern auf seine von ihm getrennt lebende Frau geschossen und war danach mit den beiden Kindern ins Wallis geflüchtet.
In Binn erschoss er seine beiden Kinder, einen zehnjährigen Knaben und ein sechsjähriges Mädchen. Danach richtete er seine Pistole gegen sich selbst und fügte sich schwere Verletzungen bei. Diesen erlag er nun in der Nacht auf Montag, wie die Kantonspolizei Wallis mitteilte.
Kampf um Kinder
Die Gemeinde Ostermundigen informierte am Montag über die Hintergründe der Tat. Wohnhaft gewesen war der Mann in Bern-Bümpliz. Die Frau, die bei dem Vorfall nicht verletzt wurde, war im Dezember aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und wohnte seither in Ostermundigen.
Beim Zivilgericht Bern war das Trennungsverfahren hängig. Zwischen den Elternteilen habe es Schwierigkeiten gegeben, heisst es in der Mitteilung, beide hätten die elterliche Obhut gefordert. Wegen der angespannten Situation seien die Kinder im Februar in die Kindernotaufnahmegruppe Schlossmatt (KINOSCH) in Bern platziert worden.
"Gütliche Lösung"
Die Eltern hatten abwechslungsweise ein Besuchsrecht über das Wochenende. Im April einigten sich die Eltern in Anwesenheit ihrer Anwälte zu einer gütliche Lösung betreffend Besuchsrecht, in der Folge traten die Kinder Anfang Juni aus der KINOSCH aus. Am Tatwochenende hatte der Vater gemäss der Vereinbarung das Besuchsrecht von Samstag 9. Juni mittags mit Sonntagaben 11. Juni.
Die Schulkameraden der getöteten Kinder wurde am Montag in der ersten Unterrichtsstunden von ihren Lehrern über die Tragödie informiert, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrkräfte werden von Fachpersonen psychologisch betreut.(zio.ch / sda)
In Binn erschoss er seine beiden Kinder, einen zehnjährigen Knaben und ein sechsjähriges Mädchen. Danach richtete er seine Pistole gegen sich selbst und fügte sich schwere Verletzungen bei. Diesen erlag er nun in der Nacht auf Montag, wie die Kantonspolizei Wallis mitteilte.
Kampf um Kinder
Die Gemeinde Ostermundigen informierte am Montag über die Hintergründe der Tat. Wohnhaft gewesen war der Mann in Bern-Bümpliz. Die Frau, die bei dem Vorfall nicht verletzt wurde, war im Dezember aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und wohnte seither in Ostermundigen.
Beim Zivilgericht Bern war das Trennungsverfahren hängig. Zwischen den Elternteilen habe es Schwierigkeiten gegeben, heisst es in der Mitteilung, beide hätten die elterliche Obhut gefordert. Wegen der angespannten Situation seien die Kinder im Februar in die Kindernotaufnahmegruppe Schlossmatt (KINOSCH) in Bern platziert worden.
"Gütliche Lösung"
Die Eltern hatten abwechslungsweise ein Besuchsrecht über das Wochenende. Im April einigten sich die Eltern in Anwesenheit ihrer Anwälte zu einer gütliche Lösung betreffend Besuchsrecht, in der Folge traten die Kinder Anfang Juni aus der KINOSCH aus. Am Tatwochenende hatte der Vater gemäss der Vereinbarung das Besuchsrecht von Samstag 9. Juni mittags mit Sonntagaben 11. Juni.
Die Schulkameraden der getöteten Kinder wurde am Montag in der ersten Unterrichtsstunden von ihren Lehrern über die Tragödie informiert, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrkräfte werden von Fachpersonen psychologisch betreut.
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