| Mi, 15.09.2010 |
Motion Wohraumförderung
Motion der SP Cham zur „Wohnraumförderung in der Gemeinde Cham“
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SP Cham |
Der Gemeinderat Cham wird beauftragt, in den nächsten 15 Jahren, 200 preisgünstige Wohnun-gen durch gemeinnützige Bauträger erstellen zu lassen oder selber als Bauherr aufzutreten.
Begründung
Seit 1. August 2010 ist das revidierte Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG, BGS 851.211) in Kraft. In § 1 Abs. 3. Bst. 3 wurde den Gemeinden neu die folgende Aufgabe übertragen:
3 Die Einwohnergemeinden fördern solchen Wohnraum durch
a) Erwerb von Land und Liegenschaften und Abgabe im Baurecht an gemeinnützige Bauträger;
b) Realisierung eigener Bauvorhaben.
Zudem ist in Art. 41 der Bundesverfassung folgendes festgehalten: „Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zur persönlichen Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass: e. Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können.“
Genügend und preisgünstiger Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten ist ein Grundbedürfnis. Der Mietwohnungsmarkt ist von den Umsätzen her der grösste Teilmarkt der schweizerischen Volkswirtschaft. Je nach Anspruch und finanziellen Möglichkeiten sind wir bereit, dafür mehr oder weniger tief ins Portemonnaie zu greifen, denn die Hochpreisinsel Schweiz zeigt sich ausgeprägt bei den Mieten. Die Attraktivität der Gemeinden und Städte misst sich unter ande-rem am verfügbaren Wohnraumangebot und von diesem hat es in Cham vor allem im preisgünstigen Segment deutlich zu wenig. Ein gut funktionierendes Quartier- und Sozialleben setzt eine gute Durchmischung und damit Wohnungen auf unterschiedlichem Preisniveau voraus. Preisgünstige Wohnraumversorgung spart Sozialkosten. Besondere Unterstützung auf dem freien Wohnungsmarkt verdienen daher benachteiligte Gruppen: Familien mit tiefen Einkommen und Vermögen, Menschen mit Behinderung, bedürftige Betagte und Jugendliche in Ausbildung. Nur mit einem breit gefächerten Wohnraumangebot kann der Wegzug von Familien und Singles in die Nachbarkantone verhindert werden, wie wir das leider in den letzten Jahren im Kanton Zug ganz real erleben mussten.
Mit dem vom Kantonsrat beschlossenen Wohnraumförderungsgesetz beteiligt sich der Kanton Zug finanziell in einem grösseren Rahmen am preisgünstigen Wohnungsbau. Die Gemeinde Cham soll diese finanzielle Unterstützung ausnützen und Bauland erwerben. Dieses Land soll anschliessend im Baurecht zu einem reduzierten Baurechtszins Wohnbaugenossenschaften für den preisgünstigen Wohnungsbau abgegeben werden. Der Bau von mindestens 200 preisgünsti-gen Wohnungen soll auch das Erstellen von Alterswohnungen beinhalten. Wir befürworten, dass Cham nicht selber als Bauherr auftritt und die Wohnungen vermietet, sondern diese Aufgabe wie bisher den Wohnbaugenossenschaften überträgt. Die SP ist sich bewusst, dass damit die Mieten in Cham nicht fallen werden. Zumindest aber ermöglicht es einigen Familien in Cham wohnhaft zu bleiben.
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