| Mi, 11.08.2010 |
Mitteilung des Regierungsrates
Der Regierungsrat informiert am 11. August 2010 über aktuelle Ereignisse.
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Kanton Zug |
In seiner Vernehmlassungsantwort an die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren und -direktorinnen äussert sich der Regierungsrat besorgt über den erneuten deutlichen Anstieg des Zuger Beitrages in den Ressourcenausgleich (2011: 239 Mio. Franken / 2010: 215 Mio. Franken). Der Regierungsrat ist überdies befremdet, dass weiterhin Probleme mit der Datenqualität bestehen und auch im dritten Jahr nach Inkrafttreten der NFA die geforderten Standards und Qualitätssicherungsmassnahmen noch nicht von allen Kantonen eingehalten wurden.
Der bestehenden Fehleranfälligkeit des Systems NFA ist Abhilfe zu schaffen und die Behandlung von Fehlern ist gesetzlich zu regeln.
Nein zur SP-Steuergerechtigkeitsinitiative am 28. November 2010
Der Regierungsrat des Kantons Zug empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb“. Er beauftragte den Landammann - in seinem Einvernehmen - in allfälligen nationalen, kantonalen und/oder regionalen Abstimmungskomitees Einsitz zu nehmen und an damit verbundenen Aktivitäten teilzunehmen. Die von der Initiative vorgeschlagene materielle Steuerharmonisierung schränkt die Autonomie der Kantone und Gemeinden ein, mindert die Standortattraktivität der Schweiz und ist unnötig. Die Umsetzung der Initiative bedingt eine Angleichung der kantonalen Tarife und der zulässigen Abzüge. Der Kanton Zug(Kanton, Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden, Kirchgemeinden) müsste seine Steuern für Einkommen über 250`000 Franken und Vermögen über 2 Millionen Franken rund verdoppeln. Dadurch würde der Handlungsspielraum unseres Kantons und damit die nationale und internationale Standortattraktivität des Kantons Zug besonders eingeschränkt.
Die Initiative verlangt, dass allfällige Überschüsse, die durch die notwendigen Steuererhöhungen erzielt würden, für eine zusätzliche Alimentierung des interkantonalen Finanzausgleichs verwendet werden. Dieses Vorgehen ist nicht vereinbar mit der Mechanik der seit 2008 umgesetzten NFA, die auf die Berücksichtigung der Steuerbelastung für die Bestimmung der Ressourcenausgleichstransfers verzichtet. Zudem bezahlt der Kanton Zug schon heute einen sehr hohen Betrag an die anderen Kantone. Er ist nicht bereit, seine Steuern zu erhöhen um damit die Nehmerkantone zusätzlich zu alimentieren und gleichzeitig Abwanderungen in Kauf nehmen zu müssen.
Der Regierungsrat begrüsst die Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) mit Vorbehalten Wie die bisherigen Kommunikationsmittel können auch neue Kommunikationstechnologien, insbesondere jene im Zusammenhang mit dem Internet (beispielsweise die Internettelefonie), zur Begehung von Straftaten genutzt werden. Dies gilt vor allem für die Bereiche Kinderpornografie, organisiertes Verbrechen und Betäubungsmittel. Der Zugang zu diesen neuen Techniken, die heute einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, kann die Begehung von Straftaten erleichtern. Deshalb passte der Bund das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs BÜPF an die technische Entwicklung an; es erfasst gemäss Vernehmlassungsentwurf auch das Internet. In seiner Vernehmlassung begrüsst der Regierungsrat den Gesetzesentwurf, bringt gleichzeitig aber Vorbehalte verfassungs- und datenschutzrechtlicher Art an.
Soforthilfe für die Opfer der Überschwemmungen in Pakistan
Der Regierungsrat hat der Caritas Schweiz 20`000 Franken als Soforthilfe für die Opfer des Überschwemmungen in Pakistan überwiesen. Es handelt sich um die schlimmsten Überschwemmungen in Pakistan seit 90 Jahren. Davon sind über drei Millionen Menschen in den ärmsten Regionen betroffen. Traditionellerweise leistet der Kanton Zug bei Katastrophen rasch und unbürokratisch Hilfe.
Kantonsbeitrag an das Frauenhaus Luzern
Das Frauenhaus Luzern bietet physisch, psychisch und sexuell misshandelten Frauen und ihren Kindern Schutz, Unterkunft und Beratung. Nebst Unterkunft im Frauenhaus bietet das Frauenhaus zusätzlich eine 24-Stunden Telefonberatung an. Für dieses Beratungsangebot leistet der Kanton Zug für die Jahre 2010, 2011 und 2012 einen jährlichen Kantonsbeitrag von Fr. 5`000.--zulasten des Lotteriefonds.
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