Kanton Zug - Samstag, 04.02.2012


Di, 09.03.2010

Mitteilung des Kanton Zug

Zugerinnen und Zuger wurden irregeführt – der Kampf um ein faires Wahlsystem geht weiter.

Kanton Zug
(Foto: zvg)

Die Zuger Stimmbevölkerung hat mit eindeutig 67.47% Ja zum Verbot der Listenverbindungen gesagt. Das überparteiliche Nein-Komitee bedauert aus demokratiepolitischer Sicht das Resultat dieser Abstimmungsvorlage, dankt gleichzeititg der Stimmbevölkerung für die klare Haltung.

Wir sind der Meinung, dass mit den Schlagwörtern „einfach und, transparent“ den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vordergründig Versprechungen gemacht wurden. Mit „einfach“ wird ein Wahlsystem betitelt, das nun einen klaren weiteren Demokratieabbau zur Folge hat, gerade in den kleineren Gemeinden. Mit dem Slogan „einfach“ wurde den Wählenden nicht zugetraut, dass sie sich mit Listenverbindungen zurecht finden, obwohl in vielen anderen Kantonen, die nach dem System des Nationalratsproporz wählen, die Bevölkerung nachweislich keine Schwierigkeiten damit hat. Wir nehmen das Ja-Komitee beim Wort, dass es darauf achtet, es zu keiner so genannten Kandidierenden-Flut kommen zu lassen.

Wir konnten die Mehrheit der Stimmbevölkerung zwar nicht überzeugen, dass mit der Annahme des Wahlgesetzes ein Demokratieabbau geschieht, die meisten Abstimmenden folgten wohl den Parolen der persönlichen Parteipräferenzen. Insofern erstaunt das Resultat nicht. Der Nein-Stimmen Anteil von 32.53% zeigt aber, dass wir leicht über dem bekannten parteipolitischen WählerInnen-Anteil liegen, was wir positiv bewerten.

Der Kampf für ein faires Wahlsystem, das alle Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt, ist mit dem heutigen Abstimmungsergebnis nicht vorbei. Er geht nun auf der gerichtlichen Ebene weiter, bis auch der Kanton Zug über ein zeitgemässes und gerechtes Wahlsystem verfügt. Gemäss Bundesverfassung sollte jede Stimme einen Wert haben und zum Wahlergebnis beitragen. Nur so wird gewährleistet, dass die Meinungsvielfalt auch im Parlament zum Ausdruck kommt. Alternative – die Grünen, SP, CSP und das Unabhängig Grüne Forum Hünenberg haben deshalb eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht; denn durch das Verbot der Listenverbindungen entspricht das Zuger Wahlsystem noch weniger den Ansprüchen der Rechtsgleichheit gemäss Bundesverfassung.
(zio.ch / Anna Lustenberger)


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