| Mi, 27.01.2010 |
Mitteilung des Kanton Zug
Der Kanton Zug informiert am 27. Januar 2010 über aktuelle Ereignisse.
![]() |
|
Kanton Zug |
Verwaltungsvereinbarung zwischen den Zentralschweizer Kantonen und den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Zürich über die Zusammenarbeit im Bereich des Lernprogramms "Partnerschaft ohne Gewalt" (PoG) Ende 2007 beschlossen die Kantonsregierungen der sechs Zentralschweizer Kantone die Schaffung eines gemeinsamen koordinierten Angebots zur Beratung von gewaltausübenden Personen. Sie beauftragten die Fachgruppe Häusliche Gewalt der Zentralschweizer Regierungskonferenz, mit dem Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Zürich eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Lernprogramms "Partnerschaft ohne Gewalt" auszuhandeln. Der Regierungsrat des Kantons Zug genehmigte nun diese ausgehandelte Vereinbarung. Die Vereinbarung ermöglicht es den zuständigen Zuger Behörden, gewaltausübende Männer aus dem Kanton Zug in das Lernprogramm "Partnerschaft ohne Gewalt" zuzuweisen. Die Vereinbarung tritt (unter dem Vorbehalt, dass auch die anderen fünf Zentralschweizer Kantone ihr zustimmen) im Frühjahr 2010 in Kraft.
Regierungsrat spricht sich für Beibehaltung der Selbstdispensation aus In seiner Stellungnahme zur Revision des Heilmittelgesetzes lehnt der Regierungsrat das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot der Selbstdispensation ab. Mit dem neuen Zuger Gesundheitsgesetz wurde vor Kurzem die Selbstdispensation der Ärzte- und Tierärzteschaft bestätigt und auf die Zahnärztinnen und Zahnärzte ausgedehnt. Den vorgesehenen Änderungen der Abgabekompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern sowie Drogistinnen und Drogisten kann sich der Regierungsrat nur bedingt anschliessen. Zudem ist er gegen die Einführung einer Bewilligungspflicht für die berufsmässige Anwendung von Arzneimitteln.
Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums und Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» ab. Auch der vorliegende Gegenvorschlag des Bundesrates wird abgelehnt, weil jener das bestehende komplizierte System durch ein anderes, ebenfalls kompliziertes und zudem lückenhaftes System ersetzen will. Vor allem aber ist das bisherige System – Besteuerung des Eigenmietwertes für Erstwohnungen bis zu minimal 60 Prozent des Marktmietwertes unter gleichzeitiger Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen und Unterhaltskosten – die an sich wirksamste Wohneigentumsförderung für Neuerwerberinnen und Neuerwerber sowie für junge Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer. Das zeigt sich auch darin, dass Bund und Kantone bei einem reinen Systemwechsel grundsätzlich mit Mehreinnahmen rechnen können. Bei der direkten Bundessteuer würde sich dieser Mehrertrag für die Steuerperiode 2008 auf rund 700 Mio. Franken belaufen. Falls der Eigenmietwert dennoch abgeschafft werden sollte, muss ein solcher Systemwechsel möglichst rein ausfallen, das heisst, dass die Schuldzinsen und die Unterhaltskosten, aber auch allfällige Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen und für denkmalpflegerische Arbeiten, nicht abgezogen werden können und dass keine Sonderreglungen für bestimmte Gruppen wie z.B. für Ersterwerberinnen und Ersterwerber eingeführt werden. Über das Steuerrecht sollten unseres Erachtens keine ausserfiskalischen Ziele verfolgt werden.
Beitrag an die Stiftung Liebfrauenhof Zug für die Publikation "Klinik Liebfrauenhof - Geschichte der Zuger Geburtswiege (1924 - 1998)"
Der Stiftung Liebfrauenhof Zug wird ein Beitrag von Fr. 20`000.-- zulasten des Lotteriefonds an das Buch "Klinik Liebfrauenhof - Geschichte der Zuger Geburtswiege (1924 - 1998)" zugesprochen. Das Buch erscheint zum 100 Jahr-Jubiläum des Vereins für Kranken- und Wochenpflege im Kanton Zug(VKWZ), der im Jahr 1910 gegründet wurde. Es zeichnet die Klinikgeschichte nach und zeigt die Entwicklung des Liebfrauenhofs und seiner Schwesternschule vor dem Hintergrund der Zuger Spitalgeschichte auf.
Pensionierung
Romy Iten, Sachbearbeiterin/Sekretärin bei der kantonalen Steuerverwaltung, tritt auf Ende Januar 2010 in den Ruhestand. Der Regierungsrat dankt Romy Iten für die dem Kanton während über 6 Jahren geleisteten guten Dienste und wünscht ihr alles Gute zum bevorstehenden Ruhestand.
Dienstjubiläum
Anita Etter, Sachbearbeiterin beim Amt für Informatik und Organisation, kann am 1. Februar das 35-jährige Dienstjubiläum feiern. Der Regierungsrat gratuliert Anita Etter zu ihrem Jubiläum und dankt ihr für die dem Kanton gehaltene Treue.
| Kanton Zug | Medienmitteilung |
|
| Kanton Zug | Medienmitteilung |
|
| Hünenberg | Medienmitteilung |
|
| Baar | Unbekanntes Auto fährt in Messschacht |
|
| Kanton Zug | Medienmitteilung |
|
| Kanton Zug | Medienmitteilung |
|
| Kanton Zug | Medienmitteilung |
|
| Kanton Zug | Zuger Architekten beplanen das ehemalige Kantonsspitalareal |
|
| Cham | Knabe kollidiert mit Auto |
|
| Kanton Zug | MEDIENMITTEILUNG |
|
| Kanton Zug | MEDIENMIT TEI LUNG |
|
| Menzingen | Drei Unfälle innert weniger Minuten |
|
| Kanton Zug | Medienmitteilung |
|
| Kanton Zug | Medienmittleiung |
|
| Kanton Zug | Fraktionsbericht SVP |



