| Fr, 17.02.2012 |
Medienmitteilung 2/2012
Gut Aabach: Stand des Bewilligungsverfahrens
Gegen die Beschlüsse an der Urnenabstimmung der Einwohnergemeinde Risch vom 27. November 2011 über die Änderung des Zonenplanes und der Bauordnung, den Erlass des Bebauungsplanes Gut Aabach und den Beschluss des Gemeinderates Risch vom 8. November 2011 über die Entwidmung der Zufahrtsstrasse ins Gebiet Böschenrot ist innert Frist je eine Verwaltungsbeschwerde eingegangen. Sie sind derzeit beim Regierungsrat hängig. Es handelt sich um Beschwerden von Privatpersonen. Die Natur- und Heimatschutzverbände haben keine Verwaltungsbeschwerde gegen die Beschlüsse der Gemeinde Risch erhoben.
Derzeit noch ausstehend sind die kantonalen Entscheide betreffend Anpassung der Seeuferschutzzone und Waldfeststellung. Gegen beide sind innert Frist Einsprachen eingegangen. Über die Anpassung der Seeuferschutzzone hat der Regierungsrat zu befinden und über die Waldfeststellung die Direktion des Innern (Kantonsforstamt). Der Regierungsrat wird im Genehmigungsverfahren über die Anpassung der Seeuferschutzzone und die vorgenannten Beschwerden entscheiden und diesen Entscheid, zusammen mit der Waldfeststellungsverfügung der Direktion des Innern, allen Verfahrensbeteiligten eröffnen. Damit ist die Koordination der verschiedenen Verfahren sichergestellt.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Ivo Krummenacher, Gemeindeschreiber
Telefon 041 798 18 61
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