Leserbriefe - Donnerstag, 09.09.2010


Leserbrief schreiben

Sie Antworten auf folgenden Beitrag:

Löberenpark: Wofür haben wir ein Baugesetz?

Leserbrief wurde geschrieben von: Abt Daniel, Baar

Als Baarer habe ich mir grundsätzlich vorgenommen, mich aus Angelegenheiten anderer Gemeinden raus zu halten. Die Vorkommnisse rund um die Bebauung Löberenpark veranlassen mich jedoch zu einer Ausnahme. Wer baut, baut auf den Grundlagen des geltenden Baugesetzes, in diesem sind sämtliche Bedingungen für den Erhalt einer Baubewilligung festgelegt. Die Überbauung Löberenpark erfüllt sämtliche Kriterien, die maximale Gebäudehöhe wird sogar unterschritten. Es ist für mich absolut unverständlich, wieso ein Bauprojekt, das sämtliche Kriterien des Baugesetzes erfüllt nicht bewilligt werden soll. Als Novum setzt das Baudepartement die Stadtbildkommission ein um sich hinter deren Entscheid zu verstecken. Diese zerreisst das Projekt natürlich prompt in der Luft auf Grund ihres Städtebaulichen Verständnisses, nicht jedoch auf Grund einer Gesetzesverletzung. Das ist ungefähr so, wie wenn beim Strassenverkehr Ausserorts 80km/h gilt, einzelne aber bereits bei 75km/h gebüsst werden, da der Gesetzeshüter deren Autos nicht schön findet.

Es ist zu hoffen, dass der Stadtrat Standhaftigkeit beweist und seinen Entscheid auf vorhandene Gesetzesgrundlagen abstützt. Es ist nicht auszumalen, welche Auswirkungen die Schaffung eines Präjudizes auf die Zuger Bauwirtschaft hätte, wenn sie sich nicht mehr auf vorhandene Baugesetzte verlassen kann.

Daniel Abt
Kantonsrat FDP, Baar


Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen oder nicht zu publizieren. Online eingesandte Briefe werden nicht direkt veröffentlicht, sondern zuerst von der Redaktion geprüft.

Bitte beachten Sie, dass alle mit * markierten Felder ausgefüllt werden müssen.
















 /