Risch - Samstag, 04.02.2012


Di, 02.03.2010

Knoten am Kreuzplatz gelöst

Lange dauerte das Seilziehen um die Gestaltung des Geschäftsdorfkerns Süd in Rotkreuz. Eine Bebauungsplanänderung kann jetzt den Durchbruch bringen.

Gemeinde Risch
(Foto: zvg)

Am 1. Juli 1991 haben die Teilnehmer der Gemeindeversammlung den Bebauungsplan Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Planes war ein Rundbau im Bereich des Kreuzplatzes. Sieben Grundeigentümer hätten für dieses Rondell ihre Interessen unter einem Dach bündeln müssen, eine Voraussetzung, die nur schwer zu erfüllen ist. Verschiedene Teilrevisionen des Bebauungsplanes in den vergangenen Jahren konnten den gordischen Knoten nicht lösen.

Einigkeit erzielt
Jetzt haben der Gemeinderat und die betroffenen Grundeigentümer in intensiven Verhandlungen eine Einigung erzielt. Eine Änderung des Bebauungsplanes sorgt für eine Entflechtung der gegenseitigen Abhängigkeiten. Die betroffenen Grundeigentümer sind mit den vom Gemeinderat vorgeschlagenen Bebauungsplanänderungen einverstanden und haben gegenseitig einen betreffenden Vertrag abgeschlossen. Die Parteien haben vereinbart, dass sie sich bei der Realisierung der Bauten nicht behindern. Dieser Vertrag ist Ende Februar von allen Parteien unterzeichnet worden. Der Gemeinderat hat die Unterlagen für die Bebauungsplanänderung 2010, Geschäftsdorfkern Süd, vom 22. Januar bis zum 22. Februar während der gesetzlichen Frist von 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Einwendungen eingegangen.

Kreuzform für Kreuzplatz
Die Baubereiche am Kreuzplatz werden nach dem neuen Plan innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen definiert. Der Kreuzplatz wird durch Ersatz des geschlossenen Rondells mit vier eigenständigen Baukörpern einerseits dynamischer und andererseits wird der gewünschte Durchblick zum Nordteil von Rotkreuz offener. Die vier fünfgeschossigen Bauten  definieren den Platz in Kreuzform. Der Baubereich entlang der SBB-Geleise wird um ein Geschoss erhöht. Dadurch wird der Lärmschutz für die dahinterliegenden Wohnungen weiter verbessert. Zudem entstehen acht Alterswohnungen an zentraler Lage. Die Bebauungsplanänderung „Geschäftsdorfkern Süd“ Rotkreuz wird der Gemeindeversammlung vom 30. März zur Abstimmung vorgelegt. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der Änderung des Bebauungsplanes eine rasche Umsetzung sichergestellt werden kann. Er schreibt in seiner Botschaft, es sei für die Gemeinde Risch von grosser Bedeutung, dass nebst den grossen Entwicklungen rund ums Dorfzentrum, auch der Orts- und Dorfkern von Rotkreuz realisiert werden kann.(zio.ch / Albert Dönni)


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