| Mo, 28.08.2006 |
Kinderbelästigungen-Eltern zwischen Fiktion und Wirklichkeit
Im Mai 2006 wurde in einer Zuger Gemeinde ein Viertklässler von einem Mann angesprochen. Der Mann war ganz in Schwarz gekleidet. Der Bub hat richtig reagiert - er drehte sich um und lief sofort nach Hause.
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Wie sollen sich Kinder im Umgang mit fremden Menschen verhalten? |
Was danach geschah, ist erstaunlich und besorgniserregend zugleich!
Am nächsten Morgen hat der Bub seinen Lehrer unterrichtet. Die Lehrperson wollte die Situation beruhigen und entschloss sich die gesamte Klasse aufzuklären. Weiter teilte er den Vorfall auch dem zuständigen Schulleiter mit. Dieser wiederum informierte die Lehrerschaft und bat diese, die Kinder zu sensibilisieren. Aber genau das Gegenteil kam dabei heraus – die Schulkinder erzählten die Geschichte weiter. Leider ergänzte man diese mit einigen fantasievollen Zugaben. Dies führte soweit, dass plötzlich sehr viele Kinder – vom Kindergarten bis zur Oberstufe – diesen «schwarzen Mann» gesehen haben wollten. Es begann ein Teufelskreis: Kinder durften nicht mehr draussen spielen, Eltern brachten ihre Kinder persönlich in die Schule und holten sie wieder ab. Andere Kinder wiederum erschraken, als sie dunkel gekleidete Männer zu Gesicht bekamen. Angst – überall Angst!
Die Schulleitung sah sich nach einigen Tagen gezwungen, die Eltern und Schüler mittels eines Briefes zu orientieren. Was aber wirklich geschah, konnte im Nachhinein niemand mehr richtig rekonstruieren. Was der «schwarze Mann» gesagt und getan haben soll, ist weitgehenst unbekannt. Aber noch heute gibt es in dieser Gemeinde Kinder, welche über den «schwarzen Mann» sprechen und Angst haben.
Bundesamt für Polizei (BAP) – die Statistik über vermisste Personen
Jedes Jahr verschwinden in der Schweiz rund 1000 Minderjährige (unter 18 Jahren). Die Meisten tauchen nach einiger Zeit wieder auf. Entweder haben sie auf dem Schulweg getrödelt, sind zu einem befreundeten Kind gegangen oder sind von zu Hause ausgerissen. Einige Kinder werden auch von einem Elternteil ins Ausland entführt. Diese Vermisstmeldungen tauchen in der «Polizeilichen Kriminalstatistik» ebenfalls auf, obwohl die Kinder zwischenzeitlich wieder aufgetaucht sind.
Informationen sind auf der Homepage des Bundesamtes für Polizei zu finden. Kantonale oder gemeindliche Informationen zu vermissten Personen sind auch auf den jeweiligen Polizei-Homepages zu finden. Eine Übersicht über die verschiedenen Internetseiten findet man unter www.polizei.ch.
Was die von einem Elternteil entführten Kinder anbelangt, will der Bundesrat diese besser schützen. Insbesondere sollen die Rückgabeverfahren beschleunigt und vermehrt gütliche Regelungen zwischen den zerstrittenen Eltern gefördert werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, welche noch bis zum 31. Oktober 2006 dauert. Der neue Gesetzesentwurf sieht
die kindergerechte Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens und die entsprechende Ratifikation und Umsetzung vor.
Aber es bleiben die tragischen Geschichten vieler vermisster Kinder, welche über Jahre und Jahrzehnte verschwunden bleiben. Diese Kinder und ihre Schicksale darf man nie vergessen. Immer wieder muss man sich diese Namen in Erinnerung rufen!
Peter Perjesy, aus Ulisbach-Wattwil (SG) vermisst seit 1981
Peter Roth, aus Mogelsberg (TG) vermisst seit 1984
Bovet Sylvie, aus Neuenburg vermisst seit 1985
Sarah Oberson, aus Saxon (VS) vermisst seit 1985
Edith Trittenbass, aus Wetzikon (TG) vermisst seit 1986
Aisha und Malika Younis-Bögli, aus Bern vermisst seit 2003
Till Julian, Max Heinz und Lorena Juliana Hämmerle, aus Emmenbrücke, vermisst seit 2006
Im Fall «Sarah Oberson» wurde 8 eine Stiftung gegründet. Auf www.sarahoberson.org findet man die traurige Geschichte wieder. Aber auch, was seit der Vermisstmeldung alles passiert ist. Die Chronologie einer Tragödie. Im Juni 1990 verabschiedete die «Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz» (KKPKS) Richtlinien für die Fahndung nach vermissten Kindern. Dabei wurde u.a. festgehalten, dass die Fahndung nach vermissten Kindern mit besonderer Dringlichkeit zu behandeln sei, und dass die entsprechenden Fälle von einer gesonderten Arbeitsgruppe – unter der Aufsicht der «Schweizerischen Kriminalkommission» (SKK) – bearbeitet werden sollen. Auf dieser Grundlage verfügte die Kriminalkommission im April 1992 die Einsetzung der entsprechenden Arbeitsgruppe.
Bereits 1982 war aus aktuellem Anlass eine ähnliche Arbeitsgruppe ins Leben gerufen worden, um der damaligen Häufung von Kapitalverbrechen an Kindern mit vereinten Kräften wirksam entgegentreten zu können. Für die Sachbearbeiter stand damals ein Fall im Mittelpunkt, der interkantonal koordinierte Ermittlungen und Datenabgleicheiche erforderte: ein 8-jähriges Mädchen, Rebecca Bieri, wurde am 5. August 82 in einem Dorf im Kanton Bern tot aufgefunden, nachdem sie während fast fünf Monaten als vermisst gegolten hat.
Eine aus kriminalpolizeilichen Sachbearbeitern mehrerer Polizeikorps zusammengesetzte Arbeitsgruppe arbeitete fortan unter dem Kennwort «Rebecca».
Aber es gibt leider auch die Geschichten von vermissten Kindern, welche später unter tragischen Umständen gefunden wurden, wie kürzlich der Mord an Stacy und Natalie ( 10 und 11 Jahre) aus Lüttich (Belgien).
Eine traurige Geschichte ist auch jene von der kleinen Denise Pipitone. Sie verschwand am 1. September 2004 spurlos, als sie vor dem Haus ihrer Grosseltern in Mazara del Vallo (Trapani-Sizilien) spielte.
Am 18. Oktober 2004 wurde ein Kind in Mailand gesehen, das grosse Ähnlichkeit mit der vermissten Denise hatte. Dieses Kind war in Begleitung einer Roma-Frau und eines ca. 2 Jahre alten Roma-Jungen.4 Der Zeuge, ein Wachmann, will Denise erkannt haben, und hat mit seinem Handy sogar eine Videoaufnahme gemacht. Die Frau konnte mit dem Mädchen flüchten bevor die Polizei eintraf.
Der Fernsehsender Rai hat diesen Video-clip ausgestrahlt.5 Aber leider hat sich niemand gemeldet. Selbst die Mutter von Denise war überzeugt, dass es sich bei diesem Mädchen um ihre Tochter Denise handelte. Der Wachmann hatte sie an einem besonderen Merkmal erkannt – einer kleinen Narbe unterhalb des linken Auges – aber Denise bleibt immer noch verschwunden.
Wie bei Sarah Oberson geht die Suche bei Denise Pipitone und den vielen Anderen weiter.
Die Schulbehörde
Die Schulbehörden setzen sich für einen «sicheren Schulweg» ein. Unter dem Begriff «sicheren Schulweg» wird vor allem die Sicherheit im Verkehr verstanden. Die Verantwortung für den so genannten «sicheren Schulweg» liegt jedoch nicht bei der Schulbehörde. Dies ist nicht möglich, weil die Behörden nicht für jedes Kind den Schulweg absichern können. Dennoch wird vieles unternommen, um den Schulweg sicherer zu gestalten. Ein Beweis dafür sind die in vielen zugerischen Gemeinden vorhandenen Lotsen, welche die neuralgischen Verkehrspunkte für die Schulkinder absichern. In Zusammenarbeit mit der Zuger Polizei werden die Schulkinder auch entsprechend geschult.
Doch wie reagieren die Schulbehörden bei einer Situation, wenn ein Kind von einem Fremden belästigt wird. In den Stadtschulen Zug gibt es ein klares Situationsmanagement, wie Stadträtin Vreni Wicky – Vorsteherin
der Zuger Stadtschulen – informiert. Nicht nur wie die Behörden zu reagieren haben, sondern auch wie und vor allem durch welche Personen kommuniziert und informiert wird, sei klar festgelegt: «Die Information und Kommunikation darf nicht durch die Lehrperson des betroffenen Schülers erfolgen», so Vreni Wicky weiter. In einer solchen heiklen Situation müssen dafür ausgebildete Personen die Kommunikation gegenüber den Schülern, Eltern und der Öffentlichkeit übernehmen. (Hinweis der Redaktion: Der eingangs erwähnte Vorfall ereignete sich NICHT in der Stadt Zug)
Die Zuger Polizei
Obwohl die Zuger Polizei an den Schulen erfolgreich das Verhalten der Schüler im Verkehr schult und so einen wichtigen Beitrag an einen «sicheren Schulweg» leistet, wird gemäss unseren Recherchen keine Prävention im Umgang mit «Belästigungen» geleistet. Auf der Homepage der Zuger Polizei findet man jedoch «nützliche Tipps für schlaue Kids» (www.zug.ch/polizei/45_65.htm). Diese Seite ist sehr empfehlenswert, enthält sie u.a. wichtige Regeln und Informationen zum «Verhalten im Internet».
Im erwähnten Beispiel wurde die Polizei von der Schule informiert. Die Kontrollfahrten wurden alsdann verstärkt. Kinderbelästigungen sollten jedoch SOFORT der Polizei gemeldet werden (Telefon 04 / 728 41 41 ) und nicht erst Tage danach.
Die Bevölkerung
Nebst Kindern und Eltern hat auch die «restliche Bevölkerung» eine wichtige Aufgabe im präventiven Bereich. Durch das Melden von verdächtigen Situationen (z. B. unbekannte Person spricht Kinder an) bei der Polizei kann jeder Einzelne seinen Beitrag leisten. Aber auch hier gilt das Vorsichtsprinzip – nicht jedes Ansprechen ist auch gleich eine Gefahr. Dennoch lohnt es sich diese Situationen zu beobachten. Merken und/oder notieren Sie sich allenfalls das Aussehen der Person und/oder des Fahrzeugs (Marke, Farbe) sowie der Autonummer. Schaden – kann es ja nicht!
Sollten SIE wirklich etwas ungewöhnliches Bemerken, gehen SIE hin und fragen SIE die Person, ob SIE helfen können. Dies kann abschreckend wirken. Und vergessen SIE danach nicht die Polizei zu informieren!
Richtiges Handeln!
Das Wichtigste vorneweg – ELTERN – nehmt die Aussagen des Kindes ernst! Als gutes Beispiel ist die nachfolgende (wahre) Geschichte zu erwähnen! Ende Juni 2006 wurde in Emmenbrücke (Kanton Luzern) ein 10-jähriges Mädchen auf dem Schulweg von einem älteren Herrn angesprochen. Nach einem kurzen Gespräch fragte der nette alte Herr das Mädchen: «Willst Du mit meinem Bein spielen?». Das Mädchen reagierte richtig und sprang davon.
Zuhause angekommen, hat das Mädchen die Geschichte ihrer Mutter erzählt. Die Mutter rief umgehend die örtliche Polizei an. Das Mädchen und die Mutter mussten auf dem Polizeiposten die Geschichte erzählen und eine Personenbeschreibung machen. Die Polizei wiederum nahm die Geschichte ernst und macht seit diesem Zwischenfall mehr Kontrollen.
Auch die Bevölkerung ist wachsamer geworden. Durch dieses sachliche Verhalten konnte man das Ausbrechen einer Hysterie verhindern – und so sollte es sein!
Als Fazit bleibt somit festzuhalten: Richtiges Handeln kann das Schlimmste verhindern. Denn jedes vermisste Kind, jedes missbrauchte Kind – ist ein Kind zu viel! Aber im Kanton Zug sind Fälle von Kinderbelästigungen selten, deshalb ist es umso wichtiger, dass ALLE sich bemühen, dass es so bleibt!
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