Kanton Zug - Donnerstag, 09.09.2010


Mi, 19.05.2010

Integration gelingt nur mit grosser Sorgfalt

Der Bildungsrat des Kantons Zug will keine Integration um jeden Preis.

Kanton Zug
(Foto: zvg)

Die gemeindlichen Schulen im Kanton Zug sind seit rund zehn Jahren zunehmend integrativ ausgerichtet. Neue Erhebungen zeigen klar die Vorteile integrativer Schulungsformen auf. Davon konnte sich der Bildungsrat des Kantons Zug an einer Klausurtagung wieder überzeugen. Er spricht sich deshalb für eine sorgfältige Weiterführung der integrativen Ausrichtung neben dem bestehenden Angebot der Sonderschulen aus. Einzelfälle sollen weiterhin auch als Einzelfälle abgeklärt und behandelt werden. Dabei sind dem Bildungsrat das Wohl der Kinder und der Lehr-personen ein grosses Anliegen.

Der Bildungsrat des Kantons Zug hat sich an seiner Klausurtagung am 5. Mai 2010 vertieft mit der Integration in der obligatorischen Schulzeit auseinander gesetzt. Er liess sich über den Stand der Integrationsbemühungen im Kanton, in anderen Kantonen und im Ausland informieren. Die öffentlichen Schulen müssen heute grosse Leistungs- und Begabungsunterschiede bei den Kindern in einer Klasse berücksichtigen. Integration meint heute die Schulung von lernbehinderten und verhaltensauffälligen Kindern und auch die Schulung von körper- oder geistig- behinderten Kindern in den Regelklassen. Dabei erfolgt bei letzteren eine enge Zusammenarbeit auch mit den jeweils zuständigen Sonderschulen. Integrative Schulung heute bedeutet, dass Leistungsunterschiede in einer Klasse Platz haben und dass jedes Kind seinem Leistungsvermögen und seiner Begabung entsprechend geschult werden kann.

Der Vielfalt von Schülern gerecht werden
Integrative Schulung ist eine Antwort auf den Umgang mit Verschiedenheit und Vielfalt der Kinder im gleichen Alter. Diese Kinder mit unterschiedlichem Förderbedarf werden innerhalb der gleichen Klassengemeinschaft gemeinsam unterrichtet. Der integrative Unterricht gestaltet die Lernbedingungen so, dass sie den unterschiedlichen Lern- und Förderbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entsprechen und allen Lernerfolge ermöglichen. Alle Beteiligten werden dabei durch Fachleute aus der Heilpädagogik unterstützt und beraten.

Alle Schüler profitieren
Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass in integrativen Schulen nicht nur lernschwache, sondern auch durchschnittlich und besonders begabte Schülerinnen und Schüler profitieren. Mögliche Befürchtungen der Eltern bezüglich eines Leistungsabbaus werden ernst genommen und auf-gegriffen. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre sind solche Ängste aber dann unbegründet, wenn die Integration schrittweise in den Schulen umgesetzt werden kann und die Lehrpersonen die dafür notwendige Unterstützung erhalten.

Der Bildungsrat beobachtet mit Zuversicht den seit rund zehn Jahren beschrittenen Weg der Integration. Schülerinnen und Schülern, die früher in einer Kleinklasse oder gar einer Sonderschule geschult worden wären, können heute vermehrt in den Regelklassen zum Wohl aller geschult werden. Die Gemeinden sind stetig vorwärts gegangen und haben vor allem massvoll auf die Forderung des Bundes und des Kantons reagiert, indem sie die Integration schrittweise und sorgsam umgesetzt haben.

Lehrpersonen wirkungsvoll unterstützen
Der Bildungsrat ist überzeugt, dass mit der schrittweisen Umsetzung einer zunehmend integrativen Schule, die auf die Besonderheiten der einzelnen Schulgemeinden abgestimmt ist, ein geeignetes und nachhaltiges Vorgehen gewählt wurde. Er ist sich bewusst, dass die Lehrpersonen durch die integrative Förderung vor besondere Herausforderungen gestellt sind. Die erfolgreiche Weiterführung der integrativen Ausrichtung bedingt deshalb eine nachhaltige und weiter zu entwickelnde Unterstützung der Lehrpersonen. Auch muss die separative Förderung in Sonderschulen oder, je nach Gemeinde, in Kleinklassen weiterhin möglich sein. Das Wohl einzelner Schülerinnen und Schüler, aber auch das Wohl der Klasse und der Lehrpersonen steht in jedem Einzelfall im Zentrum.

Der Bildungsrat wird die Entlastung der Lehrpersonen bei integrativer Sonderschulung weiter im Auge behalten. Auch wird er die Funktion der Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in den Regelklassen näher umschreiben. Die Richtlinien zur integrativen Förderung, welche den Gemeinden als Grundlage auf dem Weg der Integration dienen, werden bis zum Sommer 2011 überarbeitet. Gleichzeitig wird der Weiterbildung der Lehrpersonen und der Schulhaus-Teams auch in Zukunft grosses Gewicht beigemessen.

Durchlässigkeit zwischen Regel- und Sonderklasse
Die Suche nach der jeweils optimalen Lösung – sei es eine integrative oder eine separative Schulung – erfolgt unter Einbezug aller Beteiligten, insbesondere auch der Eltern und des Schulpsychologischen Dienstes. Wenn die Möglichkeiten der gemeindlichen Schule ausgeschöpft sind, bieten die Sonderschulen, mit denen der Kanton Zug Leistungsvereinbarungen abgeschlossen hat, geeignete, individuell abgestimmte Angebote für separative Schulungsformen an. Die Sonderschulen haben sich erkennbar differenziert und ihre Angebote in Abstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Schulen professionalisiert. Die Möglichkeit einer Rückgliederung in eine Regelklasse wird periodisch geprüft und bleibt schliesslich das Ziel. Die Durchlässigkeit zwischen Sonderschule und Regelklasse konnte gegenüber früher deutlich verbessert werden.

Bildungsrat des Kantons Zug
(zio.ch / Patrick Cotti)


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