Kanton Zug - Samstag, 31.07.2010


Mi, 10.03.2010

Grünliberale fordern Mitbestimmung der Aktionäre über Boni

Die Grünliberalen fordern einen griffigen Gegenvorschlag zur Minder Initiative.

grünliberale
(Foto: zvg)

Dabei steht für die Grünliberalen der Inhalt des Gegenvorschlages im Zentrum und nicht das Prozedere, um welches sich die grossen Parteien zanken. Ein solcher Gegenvorschlag muss die Rechte der Aktionäre stärken. So fordern die Grünliberalen, dass die Aktionäre nicht nur bei der Ausgestaltung der Vergütungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung mitreden können, sondern auch bei denjenigen von Angestellten, welche besser verdienen als die Geschäftsleitungsmitglieder.

Mit diesem neuen Zusatz könnten die Aktionäre auch die Eckwerte der Entschädigungen der Investmentbanker via Vergütungsreglement mitbestimmen. Damit hätten Aktionäre ein Instrument in der Hand um überrissene Boni zu verhindern. Die Ausschüttung von Boni muss sich nach Ansicht der Grünliberalen auch an Kriterien einer nachhaltigen, langfristigen Entwicklung des Unternehmens orientieren.

Die Neuregulierungen sollen allerdings nur die börsenkotierten Publikumsgesellschaften betreffen. Die Reform darf nicht zu rigideren Vorschriften für die zahlreichen KMUs in der Schweiz führen, welche mit ihren Rechten und Pflichten sorgsam umgegangen sind.

Die Revision des Aktienrechts muss nach Ansicht der Grünliberalen eine Stärkung der Aktionärsrechte zur Folge haben. Als Kapitalgeber und Eigner der Gesellschaft soll ihre Position gegenüber dem Verwaltungsrat gestärkt werden. Dies soll allerdings nur die börsenkotierten Publikumsgesellschaften betreffen, in welchen in den letzten Jahren in Entschädigungsfragen zum Teil tatsächlich Exzesse herrschten, welche auch den Interessen der Aktionäre zuwider liefen. Die anstehende Aktienrechtsreform darf aber nicht zu rigideren Vorschriften für die zahlreichen KMUs in der Schweiz führen, welche mit ihren Rechten sorgsam umgegangen sind.

Aktionäre sollen regelmässig über Vergütungsreglement bestimmen
Die Grünliberalen fordern zwei wesentliche Ergänzungen bezüglich Vergütungsreglement. Einerseits soll die Entschädigungsfrage für Geschäftsleitung und Beirat ergänzt werden um die Personen, welche besser verdienen als Geschäftsleitungsmitglieder bei börsenkotierten Unternehmen. Damit werden vom Vergütungsreglement auch z.B. Investmentbanker  erfasst, welche die Finanzkrise mit verursacht haben. Zweitens sollen zusätzlich Kriterien eingefügt werden, damit sich die Boni an einer nachhaltigen, langfristigen Entwicklung des Unternehmens orientieren. Dieses Reglement soll der Generalversammlung regelmässig zur Genehmigung vorgelegt werden, damit die Aktionäre ihren Einfluss wahren können. Die  Aktionäre definieren also die Eckwerte und das Reglement ermöglicht dann dem Verwaltungsrat einen angemessenen Spielraum. Damit der Verwaltungsrat nicht selbst die Regelung über seine eigene Entlöhnung verfasst, soll im Sinne der „good governance“ über die Entschädigung des Verwaltungsrates und zusätzlich der höchsten Vergütung im Verwaltungsrat zwingend die Generalversammlung entscheiden.

Einzelwahl der Verwaltungsräte
Die Grünliberalen befürworten zudem die Einzelwahl der Verwaltungsräte sowie des Verwaltungsratspräsidenten. Im Zusammenhang mit Geschäftsbericht, Vorschriften zu Transparenz bei der Entlöhnung und Einsitz in verschiedenen Ausschüssen ermöglicht dies den Aktionären, zwischen den Leistungen der einzelnen Verwaltungsräte zu unterscheiden und die Verwaltungsräte einzeln zu beurteilen. Entsprechen die Leistung oder die geforderten Bezüge eines Mitglied des Verwaltungsrats nicht mehr den Vorstellungen der Aktionäre, so kann dieser unabhängig von den anderen abgewählt werden.

Grünliberale Partei Schweiz
Dies nimmt auch jeden einzelnen Verwaltungsrat in die Pflicht, sich verantwortungsvoll um die Belange des Unternehmens zu kümmern. In der Frage der Amtsdauer befürworten die Grünliberalen im Sinne einer gewissen Kontinuität eher eine dreijährige Amtszeit, können aber den Vorschlag der Kommission mittragen, der grundsätzlich ein Jahr vorsieht. Die Aktionäre können dann immer noch eine dreijährige Amtszeit beschliessen.  Verfassung oder Gesetz? Die Grünliberalen setzen die Priorität auf einen griffigen Inhalt des Gegenvorschlages mit obigen Ergänzungen, welcher einerseits die Rechte der Aktionäre markant stärkt und welcher andererseits den Aktionären auch die Instrumente in die Hand gibt, Exzesse in Firmen zu unterbinden.

Dabei wären die Grünliberalen klar der Auffassung, dass dies besser im Gesetz als auf Verfassungsstufe geregelt werden sollte. Trotzdem werden die Grünliberalen aktuell den Vorschlag der CVP mittragen, jetzt einen direkten Gegenvorschlag zu erarbeiten und damit in der Sache eine ernsthaften Schritt zu machen, statt sich in Verfahrensfragen zu verstricken und mit Profilierungskampagnen den Inhalt zu gefährden. Die Frage Gesetz oder Verfassung kann der Ständerat nochmals vertieft prüfen und die bessere Lösung umsetzen.(zio.ch / Martin Bäumle)


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