Hünenberg - Freitag, 18.05.2012


Di, 08.02.2011

Einsprache gegen Zufahrtsstrasse zur Deponie Rüti, Cham

Im Amtsblatt Nr. 1 und 2 war die öffentliche Auflage des Gesuches für die Deponie Rüti, Gemeinde Cham, ausgeschrieben.

UGF Hünenberg
(Foto: zvg)

Die BVCS AG, Cham beabsichtigt, im Gebiet Rüti, Gemeinde Cham, eine Deponie zur Ablagerung von unverschmutztem Aushubmaterial zu errichten. Der Deponiestandort ist im kantonalen Richtplan enthalten. Für die Errichtung der Deponie ist neben einer Errichtungsbewilligung eine Rodungsbewilligung sowie die Ausscheidung einer kantonalen Nutzungszone für Abfallanlagen erforderlich.

Die Auflagezeit war vom 10. Januar bis zum 9. Februar 2011. Auflageorte waren in der Gemeindeverwaltung Cham und beim Amt für Raumplanung des Kantons Zug, in Zug. Während der Auflagefrist konnte sich jedermann zum Vorhaben äussern und so die Gelegenheit zur Mitwirkung wahrnehmen. Wer durch das Vorhaben selbst berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, konnte während der Auflagefrist schriftlich Einsprache erheben.

Einsprache
Das UNABÄNGIG-GRÜNE FORUM HÜNENBERG, UGF, hat Einsprache erhoben. Nicht gegen die Deponie an sich, sondern gegen die geplante Zufahrtsstrasse, gegen die Verlegung des Wanderweges und gegen die geplante Rodung des Waldes im Doggenhölzli, für die Zufahrtsstrasse.

Als Zufahrtsstrasse zur geplanten Deponie ist der heutige Güterweg und kantonale Wanderweg ab der Hünenbergstrasse im Huobrain vorgesehen. Dieser Weg führt durch das Doggenhölzli. Von dieser Deponie Zufahrtsstrasse ist das ganze Wohngebiet entlang der Hünenbergstrasse, Gemeinde Hünenberg betroffen.

Antrag
Das UGF Hünenberg beantragt als Deponiezufahrt das Trasse der geplanten, und vom Volk im März 2007 bewilligten Umfahrungsstrasse Cham-Hünenberg, ab der Sinserstrasse, Gemeinde Cham zu benützen. Für diese Umfahrungstrasse muss so oder so Wald gerodet und eine Baupiste entlang der Autobahn A4 erstellt werden.

Begründungen
1. Die Erfahrungen anderer Deponien zeigen, dass auf den Zufahrtstrassen mit dem vielen Lastwagen-verkehr sehr viel Dreck, Staub und Lärm verursacht wird.

2. Die Waldrodung im Doggenhölzli ist unnötig, da als Alternative für die Deponiezufahrt die Piste der Umfahrungsstrasse Cham-Hünenberg genutzt werden kann.

3. Der Wanderweg, der durch das Doggenhölzli führt ist ein historischer Wanderweg der vom See in Kemmatten zur Wart und nach St. Wolfgang führt. Er ist auch Teil des Pilgerweges vom Freiamt nach Einsiedeln. Dieser Wanderweg darf nicht durch die vorgesehene Deponie oder Deponie Zufahrtstrasse beeinträchtigt werden.

Nicht korrekt ist zudem, dass die öffentliche Aufgage für die Deponie Rüti nicht auch auf der Gemeindeverwaltung Hünenberg aufgelegen ist. Gemäss Projektplänen wäre es vorgesehen, den Wanderweg im Bereiche des Doggenhölzli auf das Gemeindegebiet Hünenberg zu verlegen. Die Gemeinde Hünenberg ist also vom Verlegen des Fussweges und von den Immissionen der Deponie-Zufahrtstrasse voll betroffen.(zio.ch / Eric Frischknecht)


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