Kanton Zug - Freitag, 18.05.2012


Do, 05.01.2012

Der Zuger Richtplan wird angepasst

Der Zuger Richtplan wird imKapitel "Agglomerationsprogramm" angepasst. Die Bevölkerung wird eingeladen, mitzuwirken und Vorschläge einzubringen.

Bei der Anpassung wird das bestehende Kapitel P "Agglomerationsprogramm" des Zuger Richtplanes den Inhalten des Agglomerationsprogrammes Zug der zweiten Generation angeglichen.

 

Das Kapitel P des kantonalen Richtplanes enthält die richtplanrelevanten Aussagen zum Agglomerationsprogramm Zug. Es sind dies die Grundsätze zur Strategie für die Agglomeration Zug und die Definition des zuständigen Gremiums, Aussagen zu Projekten der Agglomeration und der Mitfinanzierung dieser Projekte durch den Bund. Die in der aktuellen Fassung des kantonalen Richtplanes enthaltenen Massnahmen basieren auf dem im Jahre 2007 eingereichten Agglomerationsprogramm der ersten Generation. Dieses Kapitel muss auf den Inhalt des Agglomerationsprogrammes Zug der zweiten Generation abgestimmt und somit angepasst werden.

 

Das Agglomerationsprogramm Zug

Ende 2007 reichte der Kanton Zug das Agglomerationsprogramm der ersten Generation ein, welches durch den Bund beurteilt worden ist und der Beitragssatz für die Infrastrukturprojekte mit Baubeginn zwischen 2011 und 2014 festgelegt worden ist. Zur Freigabe der Bundesmittel für Projekte mit Baubeginn zwischen 2015 und 2018 müssen diese Agglomerationsprogramme überarbeitet und bis Ende Juni 2012 beim Bund eingereicht werden. Diese überarbeiteten Programme werden als Agglomerationsprogramme der zweiten Generation bezeichnet.

 

Der Bund hat in entsprechenden Weisungen festgelegt, welche Inhalte er in den überarbeiteten Programmen zwingend erwartet und wie der Prüfprozess durch den Bund ablaufen wird. Nebst einer umfassenden Analyse der Agglomeration zu den Bereichen Landschaft, Siedlung, Verkehr und Umwelt ist in einem Zukunftsbild darzustellen, wie sich die Agglomeration im Jahre 2030 präsentieren soll. Die im Agglomerationsprogramm Zug enthaltenen Massnahmen sollen dazu beitragen, das skizzierte Zukunftsbild in die Realität umsetzen zu können. Auf kantonaler Ebene sind keine Massnahmen enthalten, die nicht schon im gültigen kantonalen Richtplan enthalten sind. Bei der vorliegenden Richtplananpassung geht es also nicht darum, neue Projekte in den kantonalen Richtplan aufzunehmen, sondern lediglich die Liste der Projekte des Agglomerationsprogrammes zu aktualisieren.

 

Weiteres Vorgehen

Die Mitwirkung dauert vom 7. Januar bis zum 6. März 2012. Die Bevölkerung ist eingeladen, ihre Vorschläge und Anregungen sowohl zur Richtplananpassung als auch zum Entwurf des Agglomerationsprogrammes Zug der zweiten Generation einzubringen. Die Stellungnahmen fliessen in die Überprüfung der Richtplananpassung und des Agglomerationsprogrammes ein. Die Baudirektion fasst die Eingaben zusammen. Sie unterbreitet anschliessend ihren Bericht dem Regierungsrat, bevor dieser die Richtplananpassung dem Kantonsrat zum Beschluss vorlegt.

(zio.ch / Laura Stadler)

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