| Di, 16.03.2010 |
Anklage gegen ehemaligen Amtsleiter
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat gegen den ehemaligen Amtsleiter des Amts für Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Zug Anklage erhoben.
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Zuger Polizei |
Nach umfangreichen Untersuchungen hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug Mitte August 2009 einen Teil der Strafuntersuchung eingestellt. Für den anderen, grösseren Teil hat die Strafuntersuchung den Verdacht der mehrfachen Begünstigung erhärtet. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb nun gegen den ehemaligen Amtsleiter des Amts für Straf- und Massnahmenvollzug beim Strafgericht des Kantons Zug Anklage wegen mehrfacher Begünstigung erhoben. Begünstigung wird gemäss Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu höchstens 360 Tagessätzen bestraft.
Die Offenlegung der konkreten Sachverhalte ist im jetzigen Zeitpunkt aus Gründen des Amtsgeheimnisses und der Respektierung der Privatsphäre des Beschuldigten nicht möglich. Die Zuger Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils des Gerichts die Unschuldsvermutung gilt.
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