Kanton Zug - Samstag, 04.02.2012


Di, 16.03.2010

Anklage gegen ehemaligen Amtsleiter

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat gegen den ehemaligen Amtsleiter des Amts für Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Zug Anklage erhoben.

Zuger Polizei
(Foto: zvg)

Ihm wird mehrfache Begünstigung vorgeworfen. Im Rahmen ihrer quartalsweisen Kontrolltätigkeit und gestützt auf eine externe Administrativuntersuchung ist die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug Mitte 2006 bis 2008 auf Ungereimtheiten in der Amtsführung des ehemaligen Amtsleiters des Amts für Straf- und Massnahmenvollzug des Kantons Zug gestossen. Dies veranlasste die Sicherheitsdirektion, bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug Strafanzeige zu erstatten (vgl. Medienmitteilung des Zuger Regierungsrates vom 28. Mai 2008).

Nach umfangreichen Untersuchungen hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug Mitte August 2009 einen Teil der Strafuntersuchung eingestellt. Für den anderen, grösseren Teil hat die Strafuntersuchung den Verdacht der mehrfachen Begünstigung erhärtet. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb nun gegen den ehemaligen Amtsleiter des Amts für Straf- und Massnahmenvollzug beim Strafgericht des Kantons Zug Anklage wegen mehrfacher Begünstigung erhoben. Begünstigung wird gemäss Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu höchstens 360 Tagessätzen bestraft.

Die Offenlegung der konkreten Sachverhalte ist im jetzigen Zeitpunkt aus Gründen des Amtsgeheimnisses und der Respektierung der Privatsphäre des Beschuldigten nicht möglich. Die Zuger Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils des Gerichts die Unschuldsvermutung gilt.(zio.ch / Marcel Schlatter)


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