| Mi, 28.02.2007 |
Mitholz-Tunnel: Der Kanton Bern will gegen neun Firmen klagen
Im Rechtsstreit um die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für die Schäden am Lawinenschutz-Tunnel Mitholz ist der Aussöhnungsversuch zwischen dem Kanton Bern und den neun beklagten Firmen gescheitert. Die Parteien schieben sich gegenseitig die Schuld zu.
Nach der gescheiterten Aussöhnungsverhandlung erhielt der Kanton Bern vom Gerichtskreis Bern-Laupen eine Klagebewilligung zugesprochen. Er hat nun sechs Monate Zeit, eine Klage auszuarbeiten. Diese wird der Kanton laut seinem Rechtsvertreter zu gegebener Zeit beim Handelsgericht einreichen.
"Keiner will am Tunnelfiasko Schuld sein", sagte Fürsprecher Gerhard Schnidrig, Verteidiger des Kantons Bern, vor dem Gericht. Der Kanton habe jedoch ein Anrecht darauf, einen mängelfreien Tunnel zu bekommen. "Dieser Rechtsstreit ist äusserst komplex." Beklagt sind neun Firmen.
Alle beklagten Parteien, die zur Gerichtsverhandlung erschienen waren, wiesen die Vorwürfe des Kantons Bern zurück. Der Verteidiger der Kellerhals & Haefelï AG, betonte, der Staat Bern habe das Baugrundrisiko zu verantworten, weshalb die beauftragten Geologen nicht haften würden. Die Beschaffenheit des Baugrundes sei die eigentliche Ursache für die Schäden gewesen.
Die Emch + Berger AG sowie die IUB Ingenieur-Unternehmung Bern AG begründeten ihre Klageabweisung damit, dass die Verantwortlichen für die Bauausführung und nicht diejenigen für die Projektierung die Schäden zu verantworten haben. Der Verteidiger der beklagten Batigroup AG und Frutiger AG betonte hingegen, dass die Ausführung des Baus korrekt erfolgt sei.
"Die BLS Alptransit AG hat mit dem Bau des Mitholz-Tunnel nichts zu tun", sagte Claude Thomann, der Rechtsvertreter der BLS Alptransit AG. Die Aufschüttungen über dem Tunnel seien vom Bund bewilligt worden und korrekt erfolgt. Es habe sich bei der Substanz um Aushubmaterial aus dem NEAT-Basistunnel gehandelt, welches zuvor entwässert worden und "hart wie Beton" gewesen sei.
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